Erklärung zur Barrierefreiheit


Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den die Anmeldung zur Veranstsaltung Plenum 2021.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Es ist mit der europäischen Richtlinie (EU 2016/2102) und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 bezogen auf die technische Gestaltung vereinbar.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 22.10.2021 erstellt.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Fragen und Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und teilen Sie uns mit, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:
vir-nordwest@public-transfer.com

Hinweis - Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behinderten­gleichstellungsgesetz

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.