Stand: 11. Juni 2003
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der
E-Government-Akademie erfolgt auf dem Anmeldeformular (»Buchung«) oder
elektronisch unter Angabe von Veranstaltungsnamen und Datum, Vor- und
Zuname und Anschrift des Teilnehmers. Die Anmeldung ist verbindlich,
wenn sie mit Unterschrift versehen ist und die ifib GmbH auf dem
Postweg oder per Telefax erreicht.
Bei Anmeldungen über das Formular im Internet oder per E-Mail wird nach
Prüfung der Angaben ein Bestätigungsschreiben auf dem Postweg zugesandt.
2. Buchung
Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine
Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen
nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden, teilt die ifib GmbH
dies unverzüglich mit. Gegebenenfalls bietet sie einen
Wiederholungstermin oder eine Ausweichveranstaltung an.
3. Anmeldebestätigung
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung erwirbt der Teilnehmer das Recht, an
der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Solange die Durchführung der
Veranstaltung wegen Nichterreichens der notwendigen Teilnehmerzahl oder
aus anderen Gründen noch nicht endgültig feststeht, erhält der
Teilnehmer auf seine Anmeldung zunächst nur eine Eingangsbestätigung.
4. Gebühren
Die Teilnehmergebühr ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, die mit
der Anmeldebestätigung zugestellt wird, in voller Höhe zu überweisen.
5. Rücktritt bei Veranstaltungen
Bei Rücktritt bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine
bereits entrichtete Teilnehmergebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr
von 20,– € zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb des
Zeitraums von 3 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, fällt ein
Betrag von 25 % der Teilnahmegebühr an. Erfolgt der Rücktritt später
als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn oder wird die Teilnahme nicht
abgesagt, wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Zur Fristwahrung
muss der Rücktritt per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax
erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer
gestellt wird.
6. Rücktritt bei Inhouse-Seminaren
Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eines
Inhouse-Seminars fallen Rücktrittsgebühren nicht an, wenn ein
Ersatztermin für das Seminar vereinbart wird. Erfolgt der Rücktritt
später als vier Wochen, fällt, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart
wird, ein Betrag in Höhe von 10 % der Netto-Veranstaltungsgebühr für
den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand an. Erfolgt der Rücktritt später
als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass ein Ersatztermin
vereinbart wird, fällt der Gesamtnettobetrag für das Inhouse-Seminar
an, es sei denn, die ifib GmbH weist einen höheren Schaden nach oder
das Unternehmen weist einen niedrigeren Schaden nach. Zur Fristwahrung
muss der Rücktritt auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen.
7. Dozentenwechsel
Fällt ein Dozent aus Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen
kurzfristig aus, kann die ifib GmbH, um eine Absage der Veranstaltung
zu vermeiden, einen Wechsel des Dozenten vornehmen und / oder den
Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar
ist.
8. Absage von Veranstaltungen
Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. wegen
Ausfalls eines Dozenten, wegen ungenügender Beteiligung durch
Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt
werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte
Teilnehmergebühr wird umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem, grob
fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten der ifib GmbH. Im Falle einer leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Urheberrecht
Die den Teilnehmern einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten
begleitenden Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie
dürfen nicht ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt werden.
10. Datenschutz
Die E-Government-Akademie der ifib GmbH verarbeitet ihr übermittelte
Daten, auch persönlich bezogene Daten, ausschließlich zu Zwecken der
Veranstaltungsorganisation und -durchführung.
11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im
Zusammenhang mit Verträgen und Vereinbarungen, die Veranstaltungen der
E-Government-Akademie betreffen, ist Bremen.